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Österreich als dezentraler Einheitsstaat mit Einkammernparlament
Beschlossen durch den V. Bundeskongress am 5. und 6. November 2011 in Graz Die Jungen Liberalen fordern eine umfassende Verfassungsänderung in der Bundesrepublik Österreich, an deren Ende Österreich ein dezentraler Einheitsstaat mit einem Einkammernparlament sein soll. Grundsätzliches Die Jungen Liberalen sind davon überzeugt, dass vier Ebenen zu viel und anachronistisch sind. Diese verursachen unnötige Kosten, schaffen redundante Doppelgleisigkeiten in der öffentlichen Verwaltung, und belasten daher das Budget des österreichischen Staates in einer, in diesem Ausmaß, nicht notwendigen Weise. Deswegen sind die Jungen Liberalen davon überzeugt, dass eine Ebene der politischen Willensbildung abgeschafft werden muss, und die Kompetenzen jener auf die anderen Ebenen verteilt werden müssen. Die Jungen Liberalen stellen fest, dass der österreichische Föderalismus, vor dem Hintergrund der zunehmenden Europäisierung, ein nicht zeitgemäßes Gebilde ist. Heutzutage brauchen wir keinen Bundesrat, keine neun Landesregierungen, keine neun Landtage, keine neun unterschiedlichen Jugendschutzgesetze und auch keine unterschiedlichen Bauordnungen. Im Grunde genommen bringt der österreichische Föderalismus genau jenen etwas, deren gutbezahlter Job dadurch gesichert ist: Landtagsabgeordneten, Mitgliedern der Landesregierung und Bundesräten. Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Landtages waren schon immer unglaublich gering. In einer zunehmend globalisierten Welt, in der viele Gesetzgebungskompetenzen schon an die Europäische Union abgegeben wurden, werden sie noch geringer. Österreich als dezentraler Einheitsstaat Abgesehen davon sind die Jungen Liberalen davon überzeugt, dass eine Stärkung des selbstständigen Wirkungsbereiches der Gemeinden in gewissen Bereichen äußerst wünschenswert ist. Die Gemeinden stellen, vor allem vor dem Hintergrund, dass Politik und Verwaltung möglichst nahe am Souverän, also am Wähler, sein sollte, einen ungemein wichtigen Bestandteil des politischen Systems in Österreich dar. Unabhängig davon sollte im Hinblick auf eine effizientere Verwaltung über eine Zusammenlegung von Gemeinden nachgedacht werden. Die Jungen Liberalen fordern deshalb, dass Österreich von einem föderalen Bundesstaat in einen dezentralen Einheitsstaat mit den Gemeinden als Selbstverwaltungskörpern umgewandelt wird. Da die Länder keine Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenzen mehr besitzen sollen, braucht es auch keine Landtage und auch keine Landesregierungen, die nach der momentanen gesetzlichen Lage oberstes Vollzugsorgan der Länder sind, mehr. Momentan stellen in der Regel Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate) sowohl in Verwaltungsangelegenheiten des Bundes als auch der Länder die erste Instanz dar. Als zweite Instanz ist in Angelegenheiten der Länder die Landesregierung zuständig, welche aufgrund der Kompetenzverschiebung hin zum Bund nicht mehr notwendig ist. In Angelegenheiten des Bundes sind subsidiär, also sofern keine eigenständigen Bundesbehörden bestehen, die Bezirksverwaltungsbehörden in erster Instanz, und der Landeshauptmann in zweiter, und in der Regel, auch letzter Instanz zuständig. In Zukunft sollen die Bundesländer reine Verwaltungseinheiten darstellen. Aufgrund der mangelnden Gesetzgebungskompetenz der Länder, benötigen die Länder auch keine eigenen Verwaltungsbehörden mehr. Die Bezirksverwaltungsbehörden sollen von Landesbehörden in Bundesbehörden umgewandelt werden. Da die Gesetzgebungskompetenzen der Länder an den Bund übertragen werden müssten, und insofern auch keine Vollziehungsaufgaben der Länder mehr bestehen, erfüllen die Bezirksverwaltungsbehörden in Zukunft weiterhin die gleichen Aufgaben, nur geschieht dies ausnahmslos als Teil der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Vielzahl der Bezirke in Österreich stellt allerdings einen nicht hinzunehmenden Kostenfaktor dar. Im Hinblick auf eine effizientere Verwaltung sollen Bezirke nach sachlichen Gesichtspunkten zusammengelegt werden. Die Funktion des Landeshauptmannes soll weiter existieren. Der Landeshauptmann stellt schon nach der jetzigen Rechtslage die oberste Behörde im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung dar. Er soll in Zukunft dieselbe Funktion ausüben, mit dem einzigen Unterschied, dass er nur noch im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung agiert, und nicht auch noch Teil einer Landesregierung ist, da eine solche, wie schon oben beschrieben, aufgrund der Kompetenzverschiebung hin zum Bund nicht mehr notwendig ist. Im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann natürlich an die Weisungen der zuständigen Ministerien gebunden. Er stellt damit den „verlängerten Arm“ der Bundesregierung in all jenen Verwaltungsbereichen dar, in denen es nicht schon andere, spezifische Bundesbehörden in den Ländern gibt. Des Weiteren ist der Landeshauptmann für die Repräsentation seines Landes nach außen hin zuständig, und vertritt die Interessen seines Landes gegenüber der Bundesregierung. Zur Besorgung seiner Aufgaben stehen ihm einerseits die Bezirksverwaltungsbehörden und andererseits ein Kabinett nach dem Vorbild des Amtes der Landesregierung, welches aufgrund des Fehlens einer Landesregierung in Zukunft „Amt des Landeshauptmannes“ genannt werden soll, zur Verfügung. Der Landeshauptmann hat außerdem das Recht die Leiter der Bezirksverwaltungsbehörden zu ernennen. Da der Landeshauptmann in Zukunft als reine Bundesbehörde tätig wird, sollte er von der Bundesregierung ernannt werden. Die Landesagrarsenate und die Agrarbezirksbehörden sind abzuschaffen. Ihre Aufgaben sollen vom Landeshauptmann bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden übernommen werden. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, sind in Bundesbehörden umzuwandeln. Sie werden in Zukunft von der Bundesregierung besetzt. Die Bundesbehörden, die auch schon bis jetzt Aufgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung besorgen, sollen weiterhin bestehen bleiben, da es gerade in diesen Bereichen (Zoll- und Finanzwesen, Justizwesen, Meldewesen, etc.) Sinn macht spezifische Bundesbehörden zu haben. Im Hinblick auf die Kompetenzverschiebung des kompletten Schulwesens hin zum Bund, erscheinen die Schulbehörden des Bundes in den Ländern allerdings als nicht mehr notwendig. Landesschulräte und Bezirksschulräte sind dementsprechend abzuschaffen. Einkammernparlament Vor dem Hintergrund der Abschaffung der Landtage und des Bundesrates, und der damit eingeschränkten Repräsentation des Volkes in politischen Vertretungskörpern, können sich die Jungen Liberalen als Ausgleich dafür eine Erhöhung der Sitze im Nationalrat vorstellen. Positive Auswirkungen Diese umfassende Reform des politischen Systems würde Österreich aus einer jahrelangen Lethargie befreien und endlich für die Zukunft fit machen. Sowohl die Verwaltung als auch die Gesetzgebung würden nicht mehr über einen sinnlos aufgeblähten Apparat laufen, sondern es gäbe schlanke und effektive Entscheidungsmechanismen. Darüber hinaus könnten die schon seit Ewigkeiten bekannten Einsparungspotentiale endlich realisiert werden, und Österreich könnte einen ersten Schritt in Richtung der Konsolidierung des Haushaltsbudgets unternehmen. Vor dem Hintergrund, dass das bundesstaatliche Prinzip in der Österreichischen Bundesverfassung geregelt ist, und eine Abschaffung dieses eine Gesamtänderung der Verfassung darstellen würde, setzen sich die Jungen Liberalen dementsprechend für eine österreichweite Volksabstimmung zu diesem Thema ein. |